Aktuelle Fragen des Flüchtlingsschutzes
Online-Vortrag in Kooperation mit den Volkshochschulen in Oberfranken am Mittwoch, den 13. Oktober 2021, 19.00 – 20.30 Uhr
Volkshochschule Fichtelgebirge
Mi, 13. Oktober 2021, 19:00 Uhr
Referent: Herr Wolfgang Grenz
Anmeldungen über: https://www.vhs-fichtelgebirge.de/
Vor 70 Jahren (28.7.1951) ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verabschiedet worden. Sie stellt einen Meilenstein für den Schutz von Flüchtlingen dar, da sie erstmals Flüchtlingen und Asylsuchenden Rechte gegenüber Staaten gewährt. So darf eine Zurückweisung nur dann erfolgen, wenn in einem fairen und effektiven Verfahren entschieden worden ist, dass die Kriterien für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen. Gegen diesen Grundsatz des internationalen Flüchtlingsrechts verstoßen leider zahlreiche Unterzeichnerstaaten, darunter auch Mitgliedstaaten der EU. Zurückweisungen an den Außengrenzen der EU ohne Durchführung eines fairen Verfahrens sind an der Tagesordnung. Zurückschiebungen in Staaten wie Libyen, in denen Migranten und Asylsuchende menschenrechtswidrig behandelt werden, finden weiterhin statt. Die zivile Seenotrettung wird behindert und kriminalisiert. Deshalb ist es wichtig, dass die EU und auch Deutschland sich zur Einhaltung der GFK bekennen. Auch in Deutschland gibt es Mängel im Asylverfahren. Zudem werden Abschiebungen nach Afghanistan der dortigen Menschenrechtssituation nicht gerecht. Auch die Aufhebung des Abschiebungsstopps nach Syrien verkennt die Menschenrechtssituation in diesem Land.